Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rothermel Reisen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rothermel Reisen GmbH für Mietomnibusverkehr
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Anmietung von Omnibussen mit Fahrer, die zwischen der Rothermel Reisen GmbH, Badenberg 12, 87499 Wildpoldsried, nachfolgend „Rothermel Reisen“ oder „Busunternehmen“, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Auftraggeber“, geschlossen werden.
1.2 Die Bedingungen gelten insbesondere für Transferfahrten, Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten, Vereinsfahrten, Schulfahrten, Firmenfahrten, Gruppenfahrten und sonstige Mietomnibusverkehre.
1.3 Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Vereinen, Schulen, Behörden, öffentlichen Auftraggebern und sonstigen Institutionen, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Rothermel Reisen deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Dies gilt auch dann, wenn Rothermel Reisen der Einbeziehung solcher Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsrechts, des Straßenverkehrsrechts, des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie europarechtliche Fahrgastrechte, bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 Anfragen des Auftraggebers per Telefon, E-Mail, Onlineformular, persönlich oder auf sonstigem Wege sind unverbindlich.
2.2 Angebote von Rothermel Reisen sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die im Angebot genannte Gültigkeitsfrist begründet keine Reservierungspflicht, sofern die Reservierung nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und Rothermel Reisen den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2.4 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch Rothermel Reisen in Textform. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Abfahrtszeiten, Rückfahrtszeiten, Zwischenstopps, Zielorten, Teilnehmerzahlen, Gepäckumfang, Fahrzeuggröße oder besonderen Anforderungen.
2.5 Bei Auftragserteilung für Gruppen, Vereine, Schulen, Behörden, Firmen oder sonstige Institutionen wird ausschließlich der jeweilige Rechtsträger Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich eine andere natürliche oder juristische Person als Auftraggeber benannt wird.
2.6 Bei Verträgen über termingebundene Beförderungsleistungen besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde.
3. Leistungsumfang
3.1 Rothermel Reisen schuldet die Bereitstellung eines Omnibusses einschließlich Fahrer nach Maßgabe der vereinbarten Fahrtdaten, Fahrstrecke, Einsatzzeit, Teilnehmerzahl und sonstigen Leistungsbeschreibung.
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen.
3.3 Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, Reiseleitung, Aufsicht über Fahrgäste, Betreuung von Minderjährigen, Gepäckservice, Eintrittskarten, Hotelbuchungen, Verpflegung, Fähren, Maut-, Parkplatz-, Zufahrts- oder Sondergenehmigungsgebühren.
3.4 Rothermel Reisen ist berechtigt, ein anderes gleichwertiges oder geeignetes Fahrzeug einzusetzen, sofern dies aus betrieblichen, technischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.5 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Ausstattung oder einen bestimmten Sitzplatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.3.6 Die Beförderung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Vereinbarungen oder Kundenwünsche, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würden, sind nicht verbindlich.
4. Angaben des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kalkulation und Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
4.2 Erforderlich sind insbesondere Angaben zu Abfahrtsort, Zielort, Rückfahrtsort, Uhrzeiten, Zwischenstopps, Teilnehmerzahl, Gepäckumfang, besonderen Anforderungen, Mobilitätseinschränkungen, Schul- oder Kindergruppen, Rollstühlen, Anhängern, außergewöhnlichem Gepäck sowie etwaigen Zufahrtsbeschränkungen.
4.3 Fehlen wesentliche Angaben oder ändern sich diese nachträglich, ist Rothermel Reisen berechtigt, den Fahrpreis entsprechend anzupassen oder die Durchführung abzulehnen, sofern die Änderung betrieblich, rechtlich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
4.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Abfahrtsorte, Zielorte und Zwischenstopps mit dem vereinbarten Fahrzeug tatsächlich erreichbar und für Omnibusse zulässig befahrbar sind, soweit ihm entsprechende Umstände bekannt sind oder bekannt sein müssen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gilt der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Fahrpreis.
5.2 Der Fahrpreis basiert auf den bei Angebotserstellung bekannten Fahrtdaten, Zeiten, Strecken, Teilnehmerzahlen, Fahrzeuggrößen, gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Energie-, Personal- und Betriebskosten.
5.3 Parkplatz-, Maut-, Tunnel-, Fähr-, Zufahrts-, Sondergenehmigungs-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Fahrer sowie sonstige Dritt- und Nebenkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.
5.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
5.5 Rothermel Reisen kann angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen. Wird eine fällige Anzahlung oder Vorauszahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht geleistet, kann Rothermel Reisen vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten nach diesen Bedingungen verlangen.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist Rothermel Reisen berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und erforderliche Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
5.7 Bestehen fällige offene Forderungen aus früheren Aufträgen, kann Rothermel Reisen die Durchführung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung verweigern, sofern kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht.
6. Kostenanpassung
6.1 Bei außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Veränderungen der Energie-, Personal-, Maut-, Steuer-, Abgaben- oder sonstigen Betriebskosten zwischen Vertragsschluss und Fahrttermin ist Rothermel Reisen berechtigt, den vereinbarten Fahrpreis angemessen anzupassen, soweit sich diese Veränderungen unmittelbar auf die Kosten der vereinbarten Leistung auswirken.
6.2 Eine Kostenanpassung kommt insbesondere bei erheblichen Veränderungen von Kraftstoff- oder Energiepreisen, gesetzlichen Lohnkosten, Maut- oder Abgabensätzen, behördlichen Gebühren, Steuerlasten oder sonstigen zwingenden Kostenfaktoren in Betracht.
6.3 Rothermel Reisen wird den Auftraggeber über eine Kostenanpassung unverzüglich informieren und die Gründe nachvollziehbar darlegen.
6.4 Übersteigt die Erhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Fahrpreises, kann der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten, sofern die Fahrt noch nicht begonnen hat. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.5 Für kurzfristige Fahrten mit weniger als vier Wochen Vorlauf erfolgt eine Kostenanpassung nur bei außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren.
7. Änderungen durch den Auftraggeber
7.1 Änderungen von Fahrzeiten, Strecke, Zielort, Zwischenstopps, Rückfahrtszeit, Teilnehmerzahl, Fahrzeuggröße, Gepäckumfang oder sonstigen Leistungsbestandteilen bedürfen der Zustimmung von Rothermel Reisen.
7.2 Rothermel Reisen ist berechtigt, durch solche Änderungen entstehende Mehrkosten zusätzlich zu berechnen.
7.3 Eine Verringerung der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Reduzierung des Fahrpreises. Maßgeblich ist der vereinbarte Fahrzeugeinsatz, nicht die tatsächliche Auslastung des Fahrzeugs.
7.4 Wird aufgrund einer höheren Teilnehmerzahl, zusätzlicher Gepäckmengen oder geänderter Anforderungen ein größeres Fahrzeug, ein weiteres Fahrzeug, ein Anhänger oder zusätzliches Personal erforderlich, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
7.5 Spontane Änderungen während der Fahrt sind nur möglich, wenn der Fahrer zustimmt und die Änderung betrieblich, verkehrsrechtlich und unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten möglich ist. Zusätzliche Kosten werden berechnet.
8. Wartezeiten, Verspätungen und Zusatzleistungen
8.1 Die vereinbarte Einsatzzeit richtet sich nach Angebot oder Auftragsbestätigung.
8.2 Vom Auftraggeber oder seinen Fahrgästen verursachte Wartezeiten, Verzögerungen oder Verlängerungen der Einsatzzeit können zusätzlich berechnet werden.
8.3 Rothermel Reisen haftet nicht für Verspätungen, die auf Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Witterung, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Baustellen, Demonstrationen, Grenzkontrollen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Rothermel Reisen zurückzuführen sind.
8.4 Der Auftraggeber hat bei termingebundenen Veranstaltungen ausreichende Zeitreserven einzuplanen und Rothermel Reisen auf besondere Terminkritik ausdrücklich hinzuweisen.
8.5 Zusatzkilometer, zusätzliche Zwischenstopps, geänderte Rückfahrtsorte, verlängerte Wartezeiten, zusätzliche Fahrer, Nacht-, Sonn- oder Feiertagseinsätze sowie sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im ursprünglichen Fahrpreis enthalten sind.
9. Stornierung durch den Auftraggeber
9.1 Der Auftraggeber kann vor Fahrtbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rothermel Reisen. Aus Beweisgründen wird Textform empfohlen.
9.2 Im Falle eines Rücktritts ist Rothermel Reisen berechtigt, angemessene Stornokosten zu verlangen. Diese berechnen sich pauschal nach dem vereinbarten Gesamtfahrpreis wie folgt:
bis 60 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 20 %
59 bis 30 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 40 %
29 bis 14 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 60 %
13 bis 7 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 80 %
ab 6 Kalendertage vor Fahrtbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 %
9.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Rothermel Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Rothermel Reisen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.4 Soweit Rothermel Reisen das Fahrzeug oder die Kapazität anderweitig verwenden kann, werden daraus erzielte Erlöse abzüglich ersparter Aufwendungen angerechnet.
9.5 Bereits entstandene oder nicht mehr kostenfrei stornierbare Dritt- und Nebenkosten, insbesondere Parkplatz-, Maut-, Fähr-, Hotel-, Genehmigungs-, Ticket-, Reservierungs- oder sonstige Fremdkosten, sind zusätzlich zu erstatten.
9.6 Bei Mehrtagesfahrten, Fahrten in der Hochsaison, Großveranstaltungen, Messezeiten, Schulfahrten, Fahrten mit mehreren Fahrzeugen oder individuell beschafften Fremdleistungen können im Angebot abweichende Stornobedingungen vereinbart werden.
10. Rücktritt oder Kündigung durch Rothermel Reisen
10.1 Rothermel Reisen kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet.
10.2 Rothermel Reisen kann vom Vertrag zurücktreten oder die Fahrt abbrechen, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Umstände, behördliche Maßnahmen, Straßensperrungen, Sicherheitsrisiken, extreme Witterung, technische Ausfälle, Krankheit des Fahrpersonals, Streik, Unfälle oder sonstige nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.
10.3 Rothermel Reisen kann die Beförderung verweigern oder abbrechen, wenn der Auftraggeber oder Fahrgäste Sicherheitsvorschriften verletzen, Anweisungen des Fahrers nicht befolgen, den Fahrer oder andere Fahrgäste gefährden, erheblich stören oder das Fahrzeug beschädigen.
10.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts oder einer berechtigten Kündigung durch Rothermel Reisen aus vom Auftraggeber oder seinen Fahrgästen zu vertretenden Gründen bleibt der Anspruch auf den Fahrpreis abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.
10.5 Gesetzliche Rechte von Rothermel Reisen bleiben unberührt.
11. Verhalten im Fahrzeug, Sicherheit und Ordnung
11.1 Der Auftraggeber ist für das Verhalten seiner Fahrgäste verantwortlich.
11.2 Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Sicherheitsfragen, Sitzordnung, Gepäck, Pausen, Abfahrtszeiten, Rauchverbot, Alkoholkonsum, Sauberkeit und Verhalten im Fahrzeug.
11.3 Sicherheitsgurte sind, soweit vorhanden und vorgeschrieben, während der Fahrt anzulegen.
11.4 Rauchen, der Konsum illegaler Substanzen sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände sind im Fahrzeug untersagt.
11.5 Alkoholische Getränke dürfen nur mit Zustimmung von Rothermel Reisen mitgeführt oder konsumiert werden. Bei erkennbarer Gefährdung, Verschmutzung, Belästigung oder Störung kann der Fahrer den Konsum untersagen.
11.6 Fahrgäste, die erheblich stören, alkoholisiert oder aggressiv auftreten, Sicherheitsanweisungen missachten, andere Personen gefährden oder das Fahrzeug beschädigen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
11.7 Der Auftraggeber hat minderjährige Fahrgäste angemessen zu beaufsichtigen. Rothermel Reisen übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige.
12. Reinigung, Schäden und Fundsachen
12.1 Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
12.2 Über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen, insbesondere durch Speisen, Getränke, Alkohol, Erbrochenes, Müll, Kaugummi, Farbe, Konfetti, Glitzer oder sonstige starke Verschmutzungen, werden dem Auftraggeber nach Aufwand berechnet.
12.3 Beschädigungen am Fahrzeug, an Sitzen, Gurten, Fenstern, Ablagen, technischen Einrichtungen oder sonstigem Inventar sind vom Auftraggeber zu ersetzen, soweit sie durch ihn, seine Fahrgäste, Beauftragten oder Begleitpersonen verursacht wurden.12.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden und Reinigungskosten, die durch seine Fahrgäste verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Fundsachen werden, soweit möglich, verwahrt. Rothermel Reisen übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, sofern kein Verschulden von Rothermel Reisen vorliegt.
12.6 Kosten für Rücksendung, Aufbewahrung oder besondere Bearbeitung von Fundsachen können dem Eigentümer oder Auftraggeber berechnet werden.
13. Gepäck, Sondergepäck und Tiere
13.1 Normales Reisegepäck ist im üblichen Umfang mitbefördert, soweit ausreichend Stauraum vorhanden ist.
13.2 Sondergepäck, insbesondere Musikinstrumente, Sportgeräte, Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, sperrige Gegenstände, Anhängerbedarf oder größere Gepäckmengen, ist vor Vertragsschluss anzugeben.
13.3 Nicht angemeldetes Sondergepäck kann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn der Transport aus Platz-, Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht möglich ist.
13.4 Tiere werden nur nach vorheriger Vereinbarung befördert. Assistenzhunde werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften befördert.
14. Minderjährige, Schulen und Aufsichtspflichten
14.1 Bei Schulfahrten, Jugendgruppen, Vereinsfahrten oder sonstigen Fahrten mit Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich beim Auftraggeber bzw. den von ihm eingesetzten Begleit- und Aufsichtspersonen.
14.2 Der Fahrer ist nicht zur Beaufsichtigung der Fahrgäste verpflichtet.
14.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ausreichend geeignete Begleitpersonen anwesend sind und die Fahrgäste über Sicherheits- und Verhaltensregeln informiert werden.
15. Personen mit eingeschränkter Mobilität
15.1 Der Auftraggeber hat Rothermel Reisen vor Vertragsschluss über Personen mit eingeschränkter Mobilität, Rollstühle, Hilfsmittel oder besondere Unterstützungsbedarfe zu informieren.
15.2 Hilfs-, Hebe-, Trage- oder Betreuungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
15.3 Werden besondere Anforderungen erst nach Vertragsschluss bekannt und ist dadurch ein anderes Fahrzeug, zusätzliches Personal oder eine sonstige Maßnahme erforderlich, können Mehrkosten berechnet werden.
16. Auslandsfahrten, Einreise und Dokumente
16.1 Bei Auslandsfahrten ist der Auftraggeber für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits-, Einreise- und sonstigen behördlichen Vorschriften seiner Fahrgäste verantwortlich.
16.2 Der Auftraggeber hat seine Fahrgäste rechtzeitig über erforderliche Dokumente und Vorschriften zu informieren.
16.3 Rothermel Reisen haftet nicht für Folgen fehlender oder unzureichender Dokumente einzelner Fahrgäste.
17. Drittleistungen und Pauschalreisen
17.1 Rothermel Reisen schuldet nur die ausdrücklich vereinbarte Beförderungsleistung.
17.2 Werden Drittleistungen wie Hotels, Eintrittskarten, Führungen, Fähren, Verpflegung oder sonstige Leistungen vermittelt oder auf Wunsch des Auftraggebers organisiert, werden diese nur dann Bestandteil der Leistung von Rothermel Reisen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
17.3 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob er gegenüber seinen Teilnehmern als Reiseveranstalter, Pauschalreiseveranstalter oder sonstiger Anbieter eigener Reiseleistungen auftritt.
18. Haftung von Rothermel Reisen GmbH
18.1 Rothermel Reisen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
18.2 Für sonstige Schäden haftet Rothermel Reisen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.3 Die Haftung für Gepäck- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Personenbeförderungsrechts, soweit anwendbar.
18.4 Rothermel Reisen haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Rothermel Reisen liegen.
18.5 Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Mängelanzeige und Mitwirkungspflichten
19.1 Beanstandungen während der Fahrt sind unverzüglich dem Fahrer mitzuteilen, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.
19.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
19.3 Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft eine rechtzeitige Anzeige eines Mangels, können Ansprüche insoweit ausgeschlossen sein, als Rothermel Reisen bei rechtzeitiger Anzeige hätte Abhilfe schaffen können.
20. Datenschutz
20.1 Rothermel Reisen verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Ansprechpartner ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
20.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Rothermel Reisen.
21. Verbraucherstreitbeilegung
21.1 Rothermel Reisen ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Rechtswahl und Gerichtsstand
22.1 Es gilt deutsches Recht.
22.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz von Rothermel Reisen.
22.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
23.3 Maßgeblich ist jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.
Rothermel Reisen GmbH
Badenberg 12
87499 Wildpoldsried
Telefon: +49 8304 244
E-Mail: info@rothermel-reisen.com
Web: www.rothermel-reisen.com
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Anmietung von Omnibussen mit Fahrer, die zwischen der Rothermel Reisen GmbH, Badenberg 12, 87499 Wildpoldsried, nachfolgend „Rothermel Reisen“ oder „Busunternehmen“, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Auftraggeber“, geschlossen werden.
1.2 Die Bedingungen gelten insbesondere für Transferfahrten, Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten, Vereinsfahrten, Schulfahrten, Firmenfahrten, Gruppenfahrten und sonstige Mietomnibusverkehre.
1.3 Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Vereinen, Schulen, Behörden, öffentlichen Auftraggebern und sonstigen Institutionen, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Rothermel Reisen deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Dies gilt auch dann, wenn Rothermel Reisen der Einbeziehung solcher Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsrechts, des Straßenverkehrsrechts, des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie europarechtliche Fahrgastrechte, bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 Anfragen des Auftraggebers per Telefon, E-Mail, Onlineformular, persönlich oder auf sonstigem Wege sind unverbindlich.
2.2 Angebote von Rothermel Reisen sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die im Angebot genannte Gültigkeitsfrist begründet keine Reservierungspflicht, sofern die Reservierung nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und Rothermel Reisen den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2.4 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch Rothermel Reisen in Textform. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Abfahrtszeiten, Rückfahrtszeiten, Zwischenstopps, Zielorten, Teilnehmerzahlen, Gepäckumfang, Fahrzeuggröße oder besonderen Anforderungen.
2.5 Bei Auftragserteilung für Gruppen, Vereine, Schulen, Behörden, Firmen oder sonstige Institutionen wird ausschließlich der jeweilige Rechtsträger Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich eine andere natürliche oder juristische Person als Auftraggeber benannt wird.
2.6 Bei Verträgen über termingebundene Beförderungsleistungen besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde.
3. Leistungsumfang
3.1 Rothermel Reisen schuldet die Bereitstellung eines Omnibusses einschließlich Fahrer nach Maßgabe der vereinbarten Fahrtdaten, Fahrstrecke, Einsatzzeit, Teilnehmerzahl und sonstigen Leistungsbeschreibung.
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen.
3.3 Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, Reiseleitung, Aufsicht über Fahrgäste, Betreuung von Minderjährigen, Gepäckservice, Eintrittskarten, Hotelbuchungen, Verpflegung, Fähren, Maut-, Parkplatz-, Zufahrts- oder Sondergenehmigungsgebühren.
3.4 Rothermel Reisen ist berechtigt, ein anderes gleichwertiges oder geeignetes Fahrzeug einzusetzen, sofern dies aus betrieblichen, technischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.5 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Ausstattung oder einen bestimmten Sitzplatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.3.6 Die Beförderung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Vereinbarungen oder Kundenwünsche, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würden, sind nicht verbindlich.
4. Angaben des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kalkulation und Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
4.2 Erforderlich sind insbesondere Angaben zu Abfahrtsort, Zielort, Rückfahrtsort, Uhrzeiten, Zwischenstopps, Teilnehmerzahl, Gepäckumfang, besonderen Anforderungen, Mobilitätseinschränkungen, Schul- oder Kindergruppen, Rollstühlen, Anhängern, außergewöhnlichem Gepäck sowie etwaigen Zufahrtsbeschränkungen.
4.3 Fehlen wesentliche Angaben oder ändern sich diese nachträglich, ist Rothermel Reisen berechtigt, den Fahrpreis entsprechend anzupassen oder die Durchführung abzulehnen, sofern die Änderung betrieblich, rechtlich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
4.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Abfahrtsorte, Zielorte und Zwischenstopps mit dem vereinbarten Fahrzeug tatsächlich erreichbar und für Omnibusse zulässig befahrbar sind, soweit ihm entsprechende Umstände bekannt sind oder bekannt sein müssen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gilt der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Fahrpreis.
5.2 Der Fahrpreis basiert auf den bei Angebotserstellung bekannten Fahrtdaten, Zeiten, Strecken, Teilnehmerzahlen, Fahrzeuggrößen, gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Energie-, Personal- und Betriebskosten.
5.3 Parkplatz-, Maut-, Tunnel-, Fähr-, Zufahrts-, Sondergenehmigungs-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Fahrer sowie sonstige Dritt- und Nebenkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.
5.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
5.5 Rothermel Reisen kann angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen. Wird eine fällige Anzahlung oder Vorauszahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht geleistet, kann Rothermel Reisen vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten nach diesen Bedingungen verlangen.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist Rothermel Reisen berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und erforderliche Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
5.7 Bestehen fällige offene Forderungen aus früheren Aufträgen, kann Rothermel Reisen die Durchführung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung verweigern, sofern kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht.
6. Kostenanpassung
6.1 Bei außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Veränderungen der Energie-, Personal-, Maut-, Steuer-, Abgaben- oder sonstigen Betriebskosten zwischen Vertragsschluss und Fahrttermin ist Rothermel Reisen berechtigt, den vereinbarten Fahrpreis angemessen anzupassen, soweit sich diese Veränderungen unmittelbar auf die Kosten der vereinbarten Leistung auswirken.
6.2 Eine Kostenanpassung kommt insbesondere bei erheblichen Veränderungen von Kraftstoff- oder Energiepreisen, gesetzlichen Lohnkosten, Maut- oder Abgabensätzen, behördlichen Gebühren, Steuerlasten oder sonstigen zwingenden Kostenfaktoren in Betracht.
6.3 Rothermel Reisen wird den Auftraggeber über eine Kostenanpassung unverzüglich informieren und die Gründe nachvollziehbar darlegen.
6.4 Übersteigt die Erhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Fahrpreises, kann der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten, sofern die Fahrt noch nicht begonnen hat. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.5 Für kurzfristige Fahrten mit weniger als vier Wochen Vorlauf erfolgt eine Kostenanpassung nur bei außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren.
7. Änderungen durch den Auftraggeber
7.1 Änderungen von Fahrzeiten, Strecke, Zielort, Zwischenstopps, Rückfahrtszeit, Teilnehmerzahl, Fahrzeuggröße, Gepäckumfang oder sonstigen Leistungsbestandteilen bedürfen der Zustimmung von Rothermel Reisen.
7.2 Rothermel Reisen ist berechtigt, durch solche Änderungen entstehende Mehrkosten zusätzlich zu berechnen.
7.3 Eine Verringerung der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Reduzierung des Fahrpreises. Maßgeblich ist der vereinbarte Fahrzeugeinsatz, nicht die tatsächliche Auslastung des Fahrzeugs.
7.4 Wird aufgrund einer höheren Teilnehmerzahl, zusätzlicher Gepäckmengen oder geänderter Anforderungen ein größeres Fahrzeug, ein weiteres Fahrzeug, ein Anhänger oder zusätzliches Personal erforderlich, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
7.5 Spontane Änderungen während der Fahrt sind nur möglich, wenn der Fahrer zustimmt und die Änderung betrieblich, verkehrsrechtlich und unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten möglich ist. Zusätzliche Kosten werden berechnet.
8. Wartezeiten, Verspätungen und Zusatzleistungen
8.1 Die vereinbarte Einsatzzeit richtet sich nach Angebot oder Auftragsbestätigung.
8.2 Vom Auftraggeber oder seinen Fahrgästen verursachte Wartezeiten, Verzögerungen oder Verlängerungen der Einsatzzeit können zusätzlich berechnet werden.
8.3 Rothermel Reisen haftet nicht für Verspätungen, die auf Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Witterung, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Baustellen, Demonstrationen, Grenzkontrollen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Rothermel Reisen zurückzuführen sind.
8.4 Der Auftraggeber hat bei termingebundenen Veranstaltungen ausreichende Zeitreserven einzuplanen und Rothermel Reisen auf besondere Terminkritik ausdrücklich hinzuweisen.
8.5 Zusatzkilometer, zusätzliche Zwischenstopps, geänderte Rückfahrtsorte, verlängerte Wartezeiten, zusätzliche Fahrer, Nacht-, Sonn- oder Feiertagseinsätze sowie sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im ursprünglichen Fahrpreis enthalten sind.
9. Stornierung durch den Auftraggeber
9.1 Der Auftraggeber kann vor Fahrtbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rothermel Reisen. Aus Beweisgründen wird Textform empfohlen.
9.2 Im Falle eines Rücktritts ist Rothermel Reisen berechtigt, angemessene Stornokosten zu verlangen. Diese berechnen sich pauschal nach dem vereinbarten Gesamtfahrpreis wie folgt:
bis 60 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 20 %
59 bis 30 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 40 %
29 bis 14 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 60 %
13 bis 7 Kalendertage vor Fahrtbeginn: 80 %
ab 6 Kalendertage vor Fahrtbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 %
9.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Rothermel Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Rothermel Reisen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.4 Soweit Rothermel Reisen das Fahrzeug oder die Kapazität anderweitig verwenden kann, werden daraus erzielte Erlöse abzüglich ersparter Aufwendungen angerechnet.
9.5 Bereits entstandene oder nicht mehr kostenfrei stornierbare Dritt- und Nebenkosten, insbesondere Parkplatz-, Maut-, Fähr-, Hotel-, Genehmigungs-, Ticket-, Reservierungs- oder sonstige Fremdkosten, sind zusätzlich zu erstatten.
9.6 Bei Mehrtagesfahrten, Fahrten in der Hochsaison, Großveranstaltungen, Messezeiten, Schulfahrten, Fahrten mit mehreren Fahrzeugen oder individuell beschafften Fremdleistungen können im Angebot abweichende Stornobedingungen vereinbart werden.
10. Rücktritt oder Kündigung durch Rothermel Reisen
10.1 Rothermel Reisen kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet.
10.2 Rothermel Reisen kann vom Vertrag zurücktreten oder die Fahrt abbrechen, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Umstände, behördliche Maßnahmen, Straßensperrungen, Sicherheitsrisiken, extreme Witterung, technische Ausfälle, Krankheit des Fahrpersonals, Streik, Unfälle oder sonstige nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.
10.3 Rothermel Reisen kann die Beförderung verweigern oder abbrechen, wenn der Auftraggeber oder Fahrgäste Sicherheitsvorschriften verletzen, Anweisungen des Fahrers nicht befolgen, den Fahrer oder andere Fahrgäste gefährden, erheblich stören oder das Fahrzeug beschädigen.
10.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts oder einer berechtigten Kündigung durch Rothermel Reisen aus vom Auftraggeber oder seinen Fahrgästen zu vertretenden Gründen bleibt der Anspruch auf den Fahrpreis abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.
10.5 Gesetzliche Rechte von Rothermel Reisen bleiben unberührt.
11. Verhalten im Fahrzeug, Sicherheit und Ordnung
11.1 Der Auftraggeber ist für das Verhalten seiner Fahrgäste verantwortlich.
11.2 Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Sicherheitsfragen, Sitzordnung, Gepäck, Pausen, Abfahrtszeiten, Rauchverbot, Alkoholkonsum, Sauberkeit und Verhalten im Fahrzeug.
11.3 Sicherheitsgurte sind, soweit vorhanden und vorgeschrieben, während der Fahrt anzulegen.
11.4 Rauchen, der Konsum illegaler Substanzen sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände sind im Fahrzeug untersagt.
11.5 Alkoholische Getränke dürfen nur mit Zustimmung von Rothermel Reisen mitgeführt oder konsumiert werden. Bei erkennbarer Gefährdung, Verschmutzung, Belästigung oder Störung kann der Fahrer den Konsum untersagen.
11.6 Fahrgäste, die erheblich stören, alkoholisiert oder aggressiv auftreten, Sicherheitsanweisungen missachten, andere Personen gefährden oder das Fahrzeug beschädigen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
11.7 Der Auftraggeber hat minderjährige Fahrgäste angemessen zu beaufsichtigen. Rothermel Reisen übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige.
12. Reinigung, Schäden und Fundsachen
12.1 Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
12.2 Über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen, insbesondere durch Speisen, Getränke, Alkohol, Erbrochenes, Müll, Kaugummi, Farbe, Konfetti, Glitzer oder sonstige starke Verschmutzungen, werden dem Auftraggeber nach Aufwand berechnet.
12.3 Beschädigungen am Fahrzeug, an Sitzen, Gurten, Fenstern, Ablagen, technischen Einrichtungen oder sonstigem Inventar sind vom Auftraggeber zu ersetzen, soweit sie durch ihn, seine Fahrgäste, Beauftragten oder Begleitpersonen verursacht wurden.12.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden und Reinigungskosten, die durch seine Fahrgäste verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Fundsachen werden, soweit möglich, verwahrt. Rothermel Reisen übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, sofern kein Verschulden von Rothermel Reisen vorliegt.
12.6 Kosten für Rücksendung, Aufbewahrung oder besondere Bearbeitung von Fundsachen können dem Eigentümer oder Auftraggeber berechnet werden.
13. Gepäck, Sondergepäck und Tiere
13.1 Normales Reisegepäck ist im üblichen Umfang mitbefördert, soweit ausreichend Stauraum vorhanden ist.
13.2 Sondergepäck, insbesondere Musikinstrumente, Sportgeräte, Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, sperrige Gegenstände, Anhängerbedarf oder größere Gepäckmengen, ist vor Vertragsschluss anzugeben.
13.3 Nicht angemeldetes Sondergepäck kann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn der Transport aus Platz-, Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht möglich ist.
13.4 Tiere werden nur nach vorheriger Vereinbarung befördert. Assistenzhunde werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften befördert.
14. Minderjährige, Schulen und Aufsichtspflichten
14.1 Bei Schulfahrten, Jugendgruppen, Vereinsfahrten oder sonstigen Fahrten mit Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich beim Auftraggeber bzw. den von ihm eingesetzten Begleit- und Aufsichtspersonen.
14.2 Der Fahrer ist nicht zur Beaufsichtigung der Fahrgäste verpflichtet.
14.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ausreichend geeignete Begleitpersonen anwesend sind und die Fahrgäste über Sicherheits- und Verhaltensregeln informiert werden.
15. Personen mit eingeschränkter Mobilität
15.1 Der Auftraggeber hat Rothermel Reisen vor Vertragsschluss über Personen mit eingeschränkter Mobilität, Rollstühle, Hilfsmittel oder besondere Unterstützungsbedarfe zu informieren.
15.2 Hilfs-, Hebe-, Trage- oder Betreuungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
15.3 Werden besondere Anforderungen erst nach Vertragsschluss bekannt und ist dadurch ein anderes Fahrzeug, zusätzliches Personal oder eine sonstige Maßnahme erforderlich, können Mehrkosten berechnet werden.
16. Auslandsfahrten, Einreise und Dokumente
16.1 Bei Auslandsfahrten ist der Auftraggeber für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits-, Einreise- und sonstigen behördlichen Vorschriften seiner Fahrgäste verantwortlich.
16.2 Der Auftraggeber hat seine Fahrgäste rechtzeitig über erforderliche Dokumente und Vorschriften zu informieren.
16.3 Rothermel Reisen haftet nicht für Folgen fehlender oder unzureichender Dokumente einzelner Fahrgäste.
17. Drittleistungen und Pauschalreisen
17.1 Rothermel Reisen schuldet nur die ausdrücklich vereinbarte Beförderungsleistung.
17.2 Werden Drittleistungen wie Hotels, Eintrittskarten, Führungen, Fähren, Verpflegung oder sonstige Leistungen vermittelt oder auf Wunsch des Auftraggebers organisiert, werden diese nur dann Bestandteil der Leistung von Rothermel Reisen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
17.3 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob er gegenüber seinen Teilnehmern als Reiseveranstalter, Pauschalreiseveranstalter oder sonstiger Anbieter eigener Reiseleistungen auftritt.
18. Haftung von Rothermel Reisen GmbH
18.1 Rothermel Reisen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
18.2 Für sonstige Schäden haftet Rothermel Reisen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.3 Die Haftung für Gepäck- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Personenbeförderungsrechts, soweit anwendbar.
18.4 Rothermel Reisen haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Rothermel Reisen liegen.
18.5 Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Mängelanzeige und Mitwirkungspflichten
19.1 Beanstandungen während der Fahrt sind unverzüglich dem Fahrer mitzuteilen, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.
19.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
19.3 Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft eine rechtzeitige Anzeige eines Mangels, können Ansprüche insoweit ausgeschlossen sein, als Rothermel Reisen bei rechtzeitiger Anzeige hätte Abhilfe schaffen können.
20. Datenschutz
20.1 Rothermel Reisen verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Ansprechpartner ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
20.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Rothermel Reisen.
21. Verbraucherstreitbeilegung
21.1 Rothermel Reisen ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Rechtswahl und Gerichtsstand
22.1 Es gilt deutsches Recht.
22.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz von Rothermel Reisen.
22.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
23.3 Maßgeblich ist jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.
Rothermel Reisen GmbH
Badenberg 12
87499 Wildpoldsried
Telefon: +49 8304 244
E-Mail: info@rothermel-reisen.com
Web: www.rothermel-reisen.com

